Die Krankenkassen müssen seit zwei Jahren Angebote zur Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz anbieten.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/20k.html
Was das beinhaltet hat der GKV-Spitzenverband in den “Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zu bedarfsgerechten Zielstellungen, Zielgruppen sowie zu Inhalt, Methodik und Qualität der Leistungen nach § 20k Absatz 2 SGB V zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz ab 25.11.2020” festgelegt:
Passiert ist wenig, das hat jetzt auch ganz offiziell der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem 395 Seiten langes Gutachten feststellt:
Executive Summary (Auszug):
“Deutschland steht bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems *weit hinter anderen Ländern zurück. Es zeigt sich ein dringlicher Bedarf an strukturellen, informationstechnologischen,organisatorischen und rechtlichen Verbesserungen im Hinblick auf Fehlerfreiheit und Effizienz in der Versorgung, auf flächendeckende Implementierung des medizinischen Fortschritts einschließlich der Verarbeitung von Informationen sowie auf sektorenübergreifende Kommunikation.”
Sachverständigenrat Gesundheit (SVR, 2021) auf 395 Seiten, siehe Link:
Quelle: https://www.svr-gesundheit.de/gutachten/gutachten-2021/
Meine Frage: Was macht eigentlich Herr Lauterbach im BMfG? – abgesehen von seiner Teilnahme an den allabendlichen Talkshows?
#ePA #DIGA #Digitalen #Gesundheitskompetenz
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