Gutachten des Sachverständigenrates zur Digitalisierung der Gesundheit 2021
Die Krankenkassen müssen seit zwei Jahren Angebote zur Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz anbieten.
Was das beinhaltet hat der GKV-Spitzenverband in den “Regelungen des GKV-Spitzenverbandes zu bedarfsgerechten Zielstellungen, Zielgruppen sowie zu Inhalt, Methodik und Qualität der Leistungen nach § 20k Absatz 2 SGB V zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz ab 25.11.2020” festgelegt:
Passiert ist wenig, das hat jetzt auch ganz offiziell der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem 395 Seiten langes Gutachten feststellt: