Digitalisierung von Krankenhäusern
Mit einem Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren.
Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Am 10. September hat Spahn den Gesetzentwurf bei der ersten Lesung im Bundestag vorgestellt.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern
- Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 stellt der BUND dem KHZF 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung.
Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten.
Das heißt, dem KHZF steht ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Länder können bereits ab dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen. Ab Inkrafttreten des Gesetzes können bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt werden. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
Dadurch können auch länderübergreifende Vorhaben über den KHZF gefördert werden.
Das Land kann an Hochschulkliniken bis zu 10 % des Fördervolumens übernehmen.
Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur
Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur. Dazu gehören auch Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
Weiterhin digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.
Weitere Regelungen
- Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert.
- Darüber hinaus werden Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem
Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, in Verhandlungen mit den Kostenträgern individuell ermittelt und ausgeglichen
- Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie: z.B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 Krankenhaus individuelle Zuschläge vereinbart werden.
- Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert
Fazit Krankenhauszukunftsgesetz-Entwurf
Endlich wird der Innovationsrückstand in deutschen Krankenhäusern angegangen. Der eigentlich durch den Innovationsfonds des Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) adressiert werden sollte.
Ich hoffe nur, das wird nicht wieder ein Spahn’scher Schnellschuss wie bei den ePA-Gesetzen!
Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.
Siehe dazu auch den Beitrag:
ePA-Datenhoheit liegt beim Versicherten – Ja, aber der fleißige Herrn Spahn
Quellen:
Bundesministerium für Gesundheit: Krankenhauszukunftsgesetz, Abruf 10. September 2020
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