Aktueller Beitrag in E-HEALTH-COM
Mein Kollege, Dipl. Inform. (FH) Mark Langguth, beschreibt in einem aktuellen Beitrag der Zeitschrift E-HELTH-COM, warum die deutsche Patientenakte nach der derzeitigen Spezifikation scheitern muss:
“Das Berechtigungskonzept der elektronischen Patientenakte (ePA) ist derzeit heftig in der Diskussion. Doch wie soll oder könnte das „feingranulare Rechtemanagement“, das für die ePA 2.0 ab 2022 vorgesehen ist, genau aussehen? Und kann die ePA 2.0 die gesetzlichen Anforderungen erfüllen?”
Der Artikel hat meine Leseempfehlung für alle an dem Thema ePA und Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen Interessierten.
Fazit:
Ich stimme dem Kollegen zu und komme im Vergleich der europäischen Patientenakten zu ähnlichen Ergebnissen. Meine Kritikpunkte an den gesetzlichen Vorgaben sowie der Spezifikation der gematik gehen aber noch deutlich weiter.
Im Vergleich mit der europäischen Nachbarn zeigen sich strategische Defizite in den deutschen Gesetzen und handwerkliche Fehler in der Spezifikation der GEMATIK, die zu erheblichen Mehrkosten beim deutschen Implementierungsversuch führen werden!
Zustimmung zu dem Resume des Kollegen: Das wird so nix!
Quellen:
E-Health-COM: “Das wird so nix: ePA 2.0 droht bei Berechtigungsvergabe zu scheitern” vom 16.09.2020, Abruf: https://e-health-com.de/details-news/das-wird-so-nix-epa-20-droht-bei-berechtigungsvergabe-zu-scheitern/
Hülse, Thomas (2020): „Die Entwicklung der deutschen elektronischen Patientenakte im europäischen Vergleich“, Masterthesis Hochschule Flensburg
Ich arbeite derzeit an einer Veröffentlichung der Masterarbeit als Buch und hoffe schon bald Neuigkeiten diesbezüglich mitteilen zu können.
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